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Fördermittel für Sportstättensanierung

Frankfurt am Main (fn-press). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat 2016 die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erweitert. Damit werden auch vereinseigene Sportstättensanierungen gefördert. Auch (Pferde-)Sportvereine können seitdem Förderanträge nach der sogenannten Kommunalrichtlinie stellen.

Das aktuelle Antragsfenster ist vom 1. Januar bis zum 31. März 2018 geöffnet. Mit der neuen Förderperiode 2017/2018 können sich nun auch Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben. Voraussetzungen für die Antragsberechtigung sind zum Beispiel der Gemeinnützigkeitsstatus, dass der Verein im Vereinsregister eingetragen ist und der Sport vorrangiger Vereinszweck ist. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten und das benötigte Antragsformular finden Sie hier.

Tags: Sportstättensanierung

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