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Sporthilfe Niedersachsen: Weihnachts-Aktion für verletzte Sportler
27.11.2025
Die Sporthilfe Niedersachsen möchte auch 2025 Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von bis zu 60 Euro machen.
Die Sporthilfe macht besonders darauf aufmerksam, dass ein Geschenk nicht nur Sportverletzte erhalten sollen, die während der Feiertage stationär im Krankenhaus behandelt werden, sondern auch die Sportverletzten, die während der Feiertage vom Krankenhaus nach Hause entlassen werden, bei denen aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss an die Feiertage fortgesetzt wird. Nachdem ein Verein oder ein Fachverband selbst ein Geschenk gekauft und überreicht hat, muss zur Erstattung der Original-Rechnungsbeleg an die Sporthilfe geschickt werden. Zusätzlich sollten folgende Angaben gemacht werden: Name der Verletzten/ des Verletzten, Verein, Sportart, Krankenhaus
Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des einreichenden Vereins, Sportbundes oder Landesfachverbandes überwiesen. Übrigens: Sportverletzte, die durch einen Sportunfall in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei der Sporthilfe einen Beihilfeantrag stellen. Bei Fragen steht Sabine Tönnies gerne zur Verfügung.
Die Sporthilfe Niedersachsen ist das gemeinsame Sozialwerk von LandesSportBund Niedersachsen und dem Niedersächsischen Fußballverband.
Kontakt Sporthilfe
LandesSportBund Niedersachsen
Sabine Tönnies
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Stichwort “Sporthilfe”
stoennies@lsb-niedersachsen.de
Telefon: 0511 1268-140
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