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Militärische Tiefflüge: Hinweise für Pferdesportvereine und pferdehaltende Betriebe
31.01.2026
Tiefflüge in ausgewiesenen Gebieten – Praktische Empfehlungen für Pferdehaltung
In mehreren Regionen Deutschlands kann es künftig wieder zu militärischen Tiefflügen am Tage kommen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) informiert Pferdesportvereine und pferdehaltenden Betriebe, welche Gebiete betroffen sind und wie diese ihre Pferde sichern und vorbereiten können. Grundlage sind Informationen des Luftfahrtamtes der Bundeswehr und der Kommandobehörde der Luftwaffe.
Betroffen sind die ausgewiesenen Tieffluggebiete (Low Flying Areas – LFA) in Niedersachsen, dem Münsterland, Nordhessen, Hamburg/Bremen, Schleswig-Holstein, Bayern und im „Raum Neubrandenburg“ (Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg). Tiefflüge sind montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr zulässig. In den Monaten Mai bis Oktober ruht der Tiefflug mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen zwischen 12.30 und 13.30 Uhr, ausgenommen Übungen und Manöver. Die reguläre Mindestflughöhe beträgt 500 Fuß (rund 152 Meter) über Grund; in ausgewiesenen Tieffluggebieten kann sie zeitlich begrenzt auf 250 Fuß (etwa 76 Meter) abgesenkt werden.
„Auch wenn die Tiefflüge nicht planbar sind, können unsere Vereine und Betriebe vorbereitet reagieren“, sagt Thomas Ungruhe, Leiter Pferdesportentwicklung bei der FN. „Wir empfehlen, Weidezäune und Koppelsicherungen zu überprüfen und die Pferdefreunde auf der Anlage zu sensibilisieren. fn-press
Praktische Hinweise für Vereine, Betriebe, Pferdehalter:
- Überprüfen Sie Ihre Weidezäune und Tore auf Stabilität und Sicherheit.
- Beobachten Sie das Verhalten Ihrer Pferde; planen Sie gegebenenfalls ruhigere Aufenthaltsmöglichkeiten, wenn Tiefflüge erwartet werden.
- Informieren Sie Mitarbeiter, Einsteller und Vereinsmitglieder sachlich über die Situation, um Unsicherheiten zu vermeiden.
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