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Sendetermin für Doku „GOT-Tierisch teuer“ im SRW am 19. Mai
18.05.2026
Der Sendetermin der SWR-Doku „Die Story – Tierisch teuer – was hinter den hohen Tierarztkosten steckt“ steht fest: Am 19. Mai 2026 um 21 Uhr wird die Doku im SWR-Fernsehen. Danach ist sie auch in der ARD-Mediathek und auf YouTube abrufbar“, geben Sabine Reimers-Mortensen und Jens Thormählen vom Vorstand des Vereins Vereinigung Deutscher Tierhalter bekannt.
Nachregulierung der GOT keine Lösung
Die GOT in ihrer jetzigen Form kann offensichtlich die Tierhalter nicht hinreichend schützen. Hierfür sind nicht nur die gestiegenen einfachen Gebührensätze der GOT2022 verantwortlich. Zusätzlich wird von den riesigen Ermessens- und Auslegungsspiel- räumen der GOT im Rahmen der zunehmenden Kommerzialisierung der Tiermedizin immer kreativer Gebrauch gemacht. Um die Kostenexplosion einzudämmen, müsste neben der Überprüfung der Gebührensätze eine umfassende Einschränkung der Spielräume der GOT erfolgen. Dies würde zu einem erheblichen Bürokratieaufwand führen und stünde vermutlich im Konflikt mit der Dienstleistungsrichtlinie der EU.
VDTH fordert deshalb die Abschaffung der GOT
Für die VDTH kommt nur eine vollständige Abschaffung der GOT in Frage, da sie in ihrer jetzigen Form für eine Fortschreibung in keiner Weise geeignet ist. Die Gebührensätze wurden nicht systematisch betriebswirtschaftlich kalkuliert. Sie sind vielmehr eine bunte Mischung aus Ergebnissen einer online Befragung von Tierärzten, einseitigen Preisfestsetzungen durch Lobbyverbände der Tierärzteschaft und Fortschreibungen von Gebührensätzen, die seit 1999 nicht mehr hinsichtlich ihres Aufwands überprüft wurden. Die Auswirkungen der neuen Abrechnungssystematik auf die Behandlungskosten wurden nicht untersucht, tatsächlich liegen die Gebührenerhöhungen weit oberhalb der angekündigten 20 Prozent, für die es weder einen Beleg noch eine Quelle gibt. Ein erneuter Inflationsausgleich ohne Feststellung der tatsächlichen Kostensteigerungen seit 2022 ist deshalb unakzeptabel.
Wir erwarten, dass die Abschaffung der GOT die praxisindividuelle Kalkulation der Preise für typische Behandlungsfälle als Mischkalkulation von kurativer Tätigkeit und Arzneimittelabgabe ermöglicht. Einfache Leistungen und Zeitersparnisse z.B. bei Sammelterminen können fair abgerechnet werden. Auch das Angebot von Vorsorgeplänen, wie in vielen anderen Ländern bereits üblich, wäre möglich. Gleichzeitig können Versicherungen mit Tierärzten Fallpauschalen z.B. für Operationen vereinbaren und so eine Deckelung und bessere Kalkulierbarkeit der Regulierungskosten erreichen.
Flankierend zu einer Abschaffung der GOT müssen die notwendigen Rahmenbedingungen für die Transparenz des Preis-/Leistungsverhältnisses, die Verbraucheraufklärung und eine kartellrechtliche Überwachung geschaffen werden.
Unverbindlichkeit der GOT – ein fauler Kompromiss?
Eine bloße Unverbindlichkeit der GOT in ihrer heutigen Form birgt aus Sicht der VDTH die Gefahr, dass die derzeitigen Gebührensätze weiterhin Maßstab für die Angemessenheit von Rechnungen und Orientierungsgröße für Versicherungen, Sachverständige etc. bleiben. Politisch würde es vermutlich auf einen faulen Kompromiss hinauslaufen: eine dysfunktionale Gebührenordnung würde uns durch ihre Unverbindlichkeit eventuell noch viele Jahre erhalten bleiben.
Österreich hat vorgemacht, wie es gehen kann: Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde freiwillig abgeschafft: Die Österreichische Tierärztekammer veröffentlicht seitdem Honorarempfehlungen, die nach Qualifikationen gestaffelte Vollkostenstundensätze als unverbindliche Empfehlung für die Preiskalkulation beinhalten. Vollkostenstundensätze oder Richtwerte für komplette Behandlungsfälle könnten nach einer Abschaffung der GOT auch in Deutschland eine sinnvolle Orientierungshilfe für Tierärzte, Tierhalter, Sachverständige und Versicherungen sein. Pressemitteilung VDTH, Foto (c): Pantel
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