News

Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) begrüßt Aufnahme des Wolfs ins Bayerische Jagdrecht

11Sep.25
FN Logo

11.09.2025

Aktives Wolfsmanagement als Herdenschutzmaßnahme


Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nimmt die Entscheidung des Bayerischen Ministerrats vom 9. September 2025 zur Kenntnis, den Wolf sowie den Goldschakal in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reform des Bayerischen Jagdgesetzes und wird von der Staatsregierung ausdrücklich als Signal an den Bundesgesetzgeber verstanden, notwendige Änderungen im Bundesnaturschutzrecht vorzunehmen. Die bestehende Bayerische Wolfsverordnung bleibt hiervon unberührt.

„Mit der Entscheidung Bayerns wird deutlich, dass die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes nicht ausreichen, um die berechtigten Belange von Weidetier- und Pferdehaltern abzusichern. Mit der Entscheidung des Bayerischen Ministerrats spricht sich nun ein weiteres Bundesland dafür aus, dass rechtssichere und praxistaugliche Regelungen für ein aktives Wolfsmanagement auf Bundesebene dringend benötigt werden“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer Zucht der FN.

Die FN weist seit Jahren darauf hin, dass Herdenschutzmaßnahmen allein nicht ausreichen, um Pferde und andere Weidetiere zuverlässig zu schützen. Neben Prävention und Entschädigungen bedarf es rechtlicher Möglichkeiten zur Regulierung von Wolfsbeständen. Aktuell hat Dr. Klaus Miesner an der Mitgliederversammlung des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) in Berlin teilgenommen. Gemeinsam setzt sich die FN dort mit vierzehn weiteren Mitgliedsverbänden für Lösungen ein, die die Belange von Landwirtschaft, Pferdehaltung und Naturschutz in Einklang bringen und eine stärkere Wahrnehmung sowie nachhaltige Absicherung in Gesellschaft und Politik ermöglichen. fn-press


Alle News