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Sportvereine können Härtefallregelung bei Grundsteuer beantragen
03Juli26
03.07.2026
Nach dem Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes haben Sportvereine die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Kommune eine Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen der neuen Härtefallregelung zu beantragen. Der Niedersächsische Landtag hat die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Von der Neuregelung sind auch verpachtete Sportflächen betroffen. Für diese Anpassung hatte sich der LSB in den vergangenen Monaten gegenüber der Landesregierung eingesetzt.
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