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Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen ab 2025

16.05.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine umfassende Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht) für Neubauten sowie bei bestimmten baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden. Rechtsgrundlage ist § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Die PV-Pflicht betrifft:
- Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 m²: Hier müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung (Photovoltaik) ausgestattet werden.
- Änderungen an Bestandsgebäuden durch eine Aufstockung, einen Anbau oder eine Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht (Abdichtung oder Dacheindeckung vollständig aus- und eingebaut werden). Auch in diesen Fällen greift die Pflicht, sofern die neu errichtete oder erneuerte Dachfläche mindestens 50 m² beträgt.
- Bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Einstellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Die Pflicht entfällt, wenn Ihre Erfüllung im Einzelfall
- anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht,
- technisch unmöglich ist,
- wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder
- das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen belegt ist.
Außerdem:
Wenn die Erneuerung der Dachhaut aufgrund besonderer äußerer Umstände, insbesondere zur Behebung unvorhergesehener Schäden durch Unwetterereignisse, zwingend erforderlich ist.
Wichtig:
Eine Ausnahme bedeutet nicht automatisch eine vollständige Befreiung. Wenn weniger als 50 Prozent der Dachfläche für eine PV-Anlage geeignet ist, ist zumindest die geeignete Teilfläche mit einer PV-Anlage auszustatten. Quelle: LSB Niedersachsen
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