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Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen ab 2025

16.05.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine umfassende Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht) fĂŒr Neubauten sowie bei bestimmten baulichen Ănderungen an bestehenden GebĂ€uden. Rechtsgrundlage ist § 32a der NiedersĂ€chsischen Bauordnung (NBauO).
Die PV-Pflicht betrifft:
- Neubauten mit einer DachflĂ€che von mindestens 50 mÂČ: Hier mĂŒssen mindestens 50 % der DachflĂ€che mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung (Photovoltaik) ausgestattet werden.
- Ănderungen an BestandsgebĂ€uden durch eine Aufstockung, einen Anbau oder eine Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserfĂŒhrenden Schicht (Abdichtung oder Dacheindeckung vollstĂ€ndig aus- und eingebaut werden). Auch in diesen FĂ€llen greift die Pflicht, sofern die neu errichtete oder erneuerte DachflĂ€che mindestens 50 mÂČ betrĂ€gt.
- Bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 EinstellplĂ€tzen fĂŒr Kraftfahrzeuge ist ĂŒber der fĂŒr eine Solarnutzung geeigneten EinstellplatzflĂ€che eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Die Pflicht entfĂ€llt, wenn Ihre ErfĂŒllung im Einzelfall
- anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht,
- technisch unmöglich ist,
- wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder
- das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen belegt ist.
AuĂerdem:Â
Wenn die Erneuerung der Dachhaut aufgrund besonderer Ă€uĂerer UmstĂ€nde, insbesondere zur Behebung unvorhergesehener SchĂ€den durch Unwetterereignisse, zwingend erforderlich ist.
Wichtig:
Eine Ausnahme bedeutet nicht automatisch eine vollstĂ€ndige Befreiung. Wenn weniger als 50 Prozent der DachflĂ€che fĂŒr eine PV-Anlage geeignet ist, ist zumindest die geeignete TeilflĂ€che mit einer PV-Anlage auszustatten. Quelle: LSB Niedersachsen
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