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Einstieg in den Turniersport: RA 5 und RA 4 werden zu Turniersportabzeichen

07Juni25
Reitabzeichen_Foto_Lehmann-FN

07.06.2025

Neue Namen verdeutlichen Bezug zwischen Abzeichen und Prüfungsklasse

In der Abzeichenstruktur des Pferdesports gibt es eine Neuerung: Die Reitabzeichen 5 und 4 heißen ab sofort Turniersportabzeichen Klasse A und Turniersportabzeichen Klasse L. Die neuen Namen sollen auf den ersten Blick zeigen, welches Abzeichen für welche Prüfungsklasse Voraussetzung ist. Denn grundsätzlich werden im Turniersport nur zwei Abzeichen benötigt: Das Turniersportabzeichen Klasse A (RA 5) für den Einstieg in die Klasse A sowie das Turniersportabzeichen Klasse L (RA 4) für den Start in Prüfungen der Klasse L. Was hinter der Umbenennung steckt und welche Bedeutung sie für Reiter und Ausbilder hat, erklärt Lina Otto aus der Abteilung Ausbildung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im Interview.

Warum werden die Reitabzeichen 5 und 4 zu Turniersportabzeichen?

Lina Otto: Die bisherigen Bezeichnungen Reitabzeichen 5 und 4 waren fachlich korrekt, aber für viele Reiterinnen und Reiter – vor allem Neueinsteiger – nicht auf Anhieb verständlich. Mit der neuen Bezeichnung Turniersportabzeichen Klasse A für das Reitabzeichen 5 und Turniersportabzeichen Klasse L für das Reitabzeichen 4 machen wir deutlich, welche Rolle diese Abzeichen im Turniersport spielen: Sie sind die Eintrittskarte für die jeweiligen Prüfungsklassen A bzw. L.

Was ändert sich für Reiterinnen und Reiter, die bereits eines dieser Abzeichen gemacht haben?

Lina Otto: Für sie ändert sich nichts. Alle Reitabzeichen behalten ihre volle Gültigkeit – egal, ob sie noch unter der alten oder bereits unter der neuen Bezeichnung abgelegt wurden. Die Umbenennung ist rein kommunikativer Natur und dient der besseren Orientierung im System.

Ab welcher Klasse brauche ich ein Turniersportabzeichen und eine Lizenz, um an Prüfungen teilnehmen zu dürfen?

Lina Otto: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Wettbewerben nach WBO und Prüfungen nach LPO. Für WBO-Wettbewerbe braucht man weder ein Abzeichen noch eine Jahresturnierlizenz. Wer allerdings an LPO-Prüfungen teilnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die von der Prüfungsklasse abhängen.

Was bedeutet das konkret für die Einstiegsklasse E?

Lina Otto: Für Prüfungen der Klasse E benötigt man kein Abzeichen, aber eine sogenannte Schnupperlizenz (Leistungsklasse 7). Sie ist im ersten Jahr kostenlos und kann danach verlängert werden – ein idealer Einstieg in den Turniersport.

Und wie sieht es in der Klasse A aus?

Lina Otto: Wer in Prüfungen der Klasse A starten möchte, muss die Leistungsklasse 6 beantragen – dafür ist das Turniersportabzeichen Klasse A (RA 5) Voraussetzung.

Und für Prüfungen der Klasse L?

Lina Otto: Hier braucht man die Leistungsklasse 5, für die wiederum das Turniersportabzeichen Klasse L (RA 4) nötig ist.

Gibt es darüber hinaus weitere Abzeichen, die man für höhere Klassen benötigt?

Lina Otto: Nein. Ab der Leistungsklasse 5 erfolgt die Höherstufung in der Regel über Turniererfolge, nicht über weitere Abzeichen. Das System ist so aufgebaut, dass der Einstieg klar geregelt ist – und der weitere Weg durch die sportliche Leistung bestimmt wird. Wer möchte, kann aber natürlich auch das Reitabzeichen 2 für die Leistungsklasse 4 oder das Reitabzeichen 1 für die Leistungsklasse 3 absolvieren, statt sich über Turniererfolge hochstufen zu lassen.

Ändert sich mit den neuen Namen auch etwas in den Lehrgängen und Prüfungen zu den beiden Turniersportabzeichen?

Lina Otto: Nein, an den Inhalten und Abläufen der Lehrgänge und Prüfungen ändert sich nichts. Die Anforderungen bleiben unverändert, ebenso die Struktur der Abzeichen. Die neue Bezeichnung dient ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Wer also bereits einen Vorbereitungslehrgang geplant hat oder eines der Abzeichen anstrebt, kann sich darauf verlassen, dass alles wie gewohnt abläuft. Foto: FN-Archiv/ T. Lehmann

fn-press/mly


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