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Was bringt die neue Bloodrule nun wirklich mit sich?
20.11.2025
Diese internationale Regel gilt ab Januar 2026 im Springsport
Mit dem ĂŒberarbeiteten FEI-Regelwerk, das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird die sogenannte Bloodrule im internationalen Springsport verĂ€ndert. Die neuen Bestimmungen legen fest, wie bei jedem Auftreten von Blut am Pferd wĂ€hrend einer PrĂŒfung zu verfahren ist. Sie gelten vom Beginn des Abreitens bis zum Abschluss aller Nachkontrollen und kommen zusĂ€tzlich zu bestehenden FEI-Regeln und -Sanktionen zur Anwendung.
Bei der Generalversammlung der FEI wurde die sogenannte Bloodrule ĂŒberarbeitet. Seitdem gibt es viele Berichte und Schlagzeilen zu dem Thema. Die FN hatte sich deutlich gegen die Ănderung ausgesprochen. Um Klarheit zu schaffen, stellen wir hier einmal dar, was die ĂŒberarbeitete Regelung genau mit sich bringt:
Richtig ist, dass die verpflichtende Elimination eines Pferd-Reiter-Paares im Falle von Blut im Einwirkungsbereich nun entfallen wird. Neu ist die sogenannte âJumping Recorded Warningâ, die immer dann ausgesprochen wird, wenn Blut am Pferd festgestellt wird, das durch AusrĂŒstung oder durch Einwirkung des Athleten oder der Athletin entstanden ist. Dies gilt fĂŒr jeden Zeitpunkt wĂ€hrend der PrĂŒfung, einschlieĂlich der Vorbereitung und der Kontrollen im Anschluss. Beim ersten und zweiten Vorkommnis wird jeweils eine Jumping Recorded Warning erteilt. ErhĂ€lt dieselbe verantwortliche Person innerhalb von zwölf Monaten zwei dieser Warnungen â unabhĂ€ngig vom Turnier â folgt automatisch eine einmonatige Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 CHF. Die Sperre beginnt am Tag nach Ende des Turniers, bei dem die zweite Warnung ausgesprochen wurde. Die FEI informiert die verantwortliche Person ĂŒber den Beginn der Sperre. Wichtig: Eine verzögerte Zustellung verĂ€ndert das Startdatum jedoch nicht.
In anderen FĂ€llen, in denen Blut am Pferd sichtbar wird, dies jedoch nicht durch AusrĂŒstung oder Athlet:in verursacht wurde â hier nennt die FEI beispielsweise den Fall, wenn sich ein Pferd auf die Zunge oder Lippe beiĂt oder aus den NĂŒstern blutet â, können die Offiziellen je nach Schwere gegebenenfalls das Abwischen der betroffenen Stelle erlauben und das Pferd anschlieĂend weiter starten lassen. In diesen FĂ€llen wird keine Jumping Recorded Warning ausgesprochen. Voraussetzung dafĂŒr ist jedoch immer, dass das Pferd als wettbewerbsfĂ€hig beurteilt wird.
Ob ein Pferd weiter im Wettbewerb verbleiben darf oder an einer spĂ€teren PrĂŒfung des Turniers teilnehmen kann, entscheidet ausschlieĂlich die sogenannte Ground Jury nach einer Beratung mit dem verantwortlichen Tierarzt. Beide beurteilen gemeinsam, ob das Pferd âfit to competeâ ist â dieser dem Tierschutz dienende Aspekt steht im Zentrum der neuen Regelung. Ohne ein klares positives Urteil dieser beiden Offiziellen ist eine Fortsetzung des Wettbewerbs nicht zulĂ€ssig.
Die Bloodrule ergĂ€nzt weitere Bestimmungen des FEI-Regelwerks, darunter die verpflichtende Disqualifikation bei ĂŒbermĂ€Ăigem Einsatz von Sporen oder Gerte sowie die allgemeinen Regelungen zum âAbuse of Horseâ.
Die Position der FN
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat gegen die RegelĂ€nderung gestimmt. Die Position der FN ist, dass ein Pferd, das im Einwirkungsbereich des Reiters blutet, nicht weiter in der Wertung verbleiben darf. FĂŒr die FN ist klar, dass Blut im Einwirkungsbereich keine Grauzone sein darf. FN-PrĂ€sident Martin Richenhagen sagte klar: âWenn ein Pferd durch den Reiter verursacht blutet, kann es unabhĂ€ngig von der Schwere der Verletzung nicht weiter am Wettbewerb teilnehmen. Das ist eine Frage des Respekts und der Verantwortung. Manche sagen es ist nur ein kleiner Kratzer. Ich sage: Pragmatismus hört dort auf, wo es um Tierwohl geht. Wir mĂŒssen zeigen, dass sportlicher Erfolg und pferdegerechtes Handeln zusammenpassen. Das ist unsere Verantwortung â gegenĂŒber den Pferden, aber auch gegenĂŒber der Gesellschaft.â fn-press/sag
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