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Neuerungen für den Nachwuchs der Disziplinen Dressur und Springen

Warendorf (fn-press). Der Bundesjugendausschuss der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat im Rahmen seiner Herbstsitzung diverse Ausschreibungsänderungen für die Bundesnachwuchschampionate und die Deutschen Jugendmeisterschaften (DJM) beschlossen, die den Nachwuchs der Disziplinen Dressur und Springen betreffen. Die Beschlüsse basieren auf den Empfehlungen der jeweiligen Landestrainer, Disziplinbeauftragten und Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften Nachwuchs.

Dressur:

  • Beim Bundesnachwuchschampionat Pferde Dressur (U15) sind ab 2021 Sporen gemäß Reglement des Weltreiterverbandes FEI - stumpfe Metallsporen ohne Rädchen, max. 3,5 cm lang - erlaubt. Bisher erlaubte die Ausschreibung Sporen gemäß Leistungsprüfungsordnung (LPO) - max. 4,5 cm lang, inkl. beweglichem Rädchen. Mit dieser Ausschreibungsänderung wird dem Ausbildungs- als auch Tierschutzaspekt Rechnung getragen. „Die Teilnehmer des Bundesnachwuchschampionates sind bis zu 15 Jahre alt und stehen noch am Beginn ihrer reiterlichen Ausbildung. Die Reiter befinden sich im Lern- und Ausbildungsprozess bezüglich des ausbalancierten, losgelassenen Grundsitzes und dem feinen Zusammenspiel der Reiterhilfen. Insbesondere der richtige Einsatz der treibenden Hilfen ist in der reiterlichen Ausbildung elementar wichtig und darf nicht durch den Einsatz schärferer Sporen in die falsche Richtung gelenkt werden“, heißt es in der Begründung des Ausschusses. Und weiter: „Die noch jungen, teils kleinen Reiter auf Großpferden können in dieser Ausbildungsphase den Sporen noch nicht gezielt und angemessen einsetzen. In dieser Phase der reiterlichen Ausbildung ist der Einsatz eines stumpfen Sporens aus Gründen des Tierschutzes und des Tierwohls vertretbar, nicht jedoch der Einsatz eines schärferen bzw. Rädchensporens.“
  • Bei den Deutschen Jugendmeisterschaften Dressur gibt es 2021 ein Pilotprojekt zur Anzahl der Richter. Die 1. und 2. Wertungsprüfung der Ponyreiter, Junioren und Jungen Reiter wird dann von fünf statt wie bisher drei Richtern gerichtet. Die Finalprüfungen der oben genannten Altersklassen werden bereits mit fünf Richtern gerichtet. Bislang haben Reiter, bei denen es größere Abweichungen nach unten in der Notengebung gibt, kaum noch die Chance, dies in der nächsten Wertungsprüfung auszugleichen. Die Gewichtung bei drei Richtern ist hierfür zu groß, heißt es in der Begründung. Ob die Erhöhung der Richteranzahl in den Wertungsprüfungen zu mehr Chancengleichheit führt, wird im Anschluss im Rahmen des Landestrainerseminars analysiert. Eine mögliche Fortführung müsste dann die BJA 2021 entscheiden.

Springen:

  • Ab 2021 werden beim Bundesnachwuchschampionat Pferde Springen beide Standardparcours um eine erlaubte Zeit ergänzt. Bisher gab die Ausschreibung keine erlaubte Zeit vor.
  • Bei der Deutschen Jugendmeisterschaft Pony Springen wird die Sporenregelung geändert. Ab 2021 sind Sporen gemäß LPO erlaubt. Bisher konnten Sporen gemäß internationalem Reglement der FEI eingesetzt werden. Da es sich bei der DJM nicht um eine EM-Sichtung handelt, ist es sinnvoll, dass die Reiter Sporen gemäß nationalem Reglement verwenden dürfen.

Auch für das Voltigieren hat der Bundesjugendausschuss die U21-Voltigierern (16 bis 21 Jahre) Beschlüsse gefasst, die im kommenden Jahr beim Preis der Besten als auch den Deutschen Jugendmeisterschaften zum Tragen kommen. Mehr dazu hier.

Tags: Dressur, Springen, Bundesjugendausschuss, Ausschreibungsänderungen

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