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Niedersächsische Verordnung ab dem 16. Dezember ist online

Hannover (psvhannover-aktuell). Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt weiterhin besorgniserregend an. Die geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Pandemie in Niedersachsen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Entsprechend des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind deshalb weitere Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 zwingend erforderlich.

Besonders schwierige Zeiten verlangen besondere Entscheidungen. Am 13. Dezember haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin auf noch einmal einschneidendere Maßnahmen für die Zeit ab dem 16. Dezember 2020 über Weihnachten und Neujahr bis zum 10. Januar 2021 geeinigt.

Diese schärferen Maßnahmen betreffen nicht die seit dem 2. November geltenden Regelungen für Individualsportarten. Für Pferdesportler wurden also die Maßnahmen, die seit dem 2.11.2020 in Niedersachsen gelten, weiter verlängert. In den kommenden Tagen werden die FAQ rund ums Sporttreiben vom Niedersächsischen Innenministerium aktualisiert. Unter diesem Link können sich alle Sportler aktuell informieren, falls sich Änderungen ergeben sollten.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Ich bedauere es sehr, dass wir zum zweiten Mal in diesem Jahr alles herunterfahren müssen. Gleichzeitig bin ich sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger dafür Verständnis haben.“
Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partnerinnen/Partner treffen. Im engsten Familienkreis wird insoweit die Begrenzung auf zwei Haushalte aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen auch dann mit fünf Personen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb beschränkt. Für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die mit engen Freunden oder Bekannten zusammen feiern wollen, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten.

Ministerpräsident Stephan Weil bedauert, mit diesen neuen Regelungen die Planungen vieler Menschen in Niedersachsen für Weihnachten noch weiter einschränken zu müssen: „Diese Entscheidungen haben wir uns nicht leichtgemacht. Auch uns ist die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes für viele Familien bewusst. Aber wir sind uns einig, dass wir es nicht riskieren dürfen, dass infolge des Weihnachtsfestes die Zahl der Infizierten weiter steigt. Schon jetzt arbeiten Pflegekräfte und Ärzte – gerade auf den Intensivstationen – am Limit und die Zahl der tagtäglich an oder mit dem Coronavirus Sterbenden ist hoch. Wir wollen alles uns Mögliche tun, um Menschenleben zu retten.“

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann ergänzt: „Die aktuellen Infektionszahlen belegen leider, dass die bisherigen Maßnahmen entgegen der Annahmen keine signifikante Senkung der Neuinfektionen und der Anzahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern brachten. Wir müssen das hochdynamische Infektionsgeschehen endlich in den Griff bekommen. Ein weiterhin ungebremster Anstieg hätte schwerwiegende, teils unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Wir müssen zwingend die Kontrolle über das Infektionsgeschehen behalten. Die vor uns liegenden Wochen werden jedem von uns etwas abverlangen – umso wichtiger ist es, dass es bis Januar eine bundesweit geregelte Perspektive für den weiteren Umgang mit der Pandemie gibt.“

Ministerpräsident Weil abschließend: „Wir sehen in ganz Deutschland und auch in Niedersachsen besonders ruhigen und stillen Feiertagen entgegen. Bitte machen Sie das Beste daraus und denken mit uns gemeinsam an all diejenigen, die schon jetzt mit den schweren Folgen des Coronavirus kämpfen oder die bereits um Angehörige oder Freunde trauern. Nur wenn wir uns alle an die neuen Regeln halten, können wir die Infektionszahlen wieder senken. Mein herzlicher Dank gilt insbesondere all denjenigen, die auch an Weihnachten und über den Jahreswechsel hinweg arbeiten müssen – insbesondere an das Personal in Kliniken und in Alten- und Pflegeheimen, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten oder in anderen lebensnotwendigen Bereichen.“ Pressestelle Staatskanzlei Niedersachsen

Untenstehend die Handlungsempfehlungen für Vereine und Betriebe im PSV Hannover zum Download:

Tags: Niedersächsische Landesregierung, Niedersächsische Verordnung, Corona-Pandemie

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