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Strukturreform PSV Hannover 2020: Vom Puzzleteil zum fertigen Bild

Hannover (psvhannover-aktuell). Die Strukturreform eines Verbandes mit langer Tradition, eingefahrenen Verfahrensweisen und jahrzehntelanger ehrenamtlicher Tätigkeit ist immer eine Herausforderung – aber auch eine Notwendigkeit, um sich im großen Wandel der Zeit zukunftsfähig aufzustellen.

Was heißt eigentlich Strukturreform? Warum sollte ein Verband, der doch im Grundsatz funktioniert, sich verändern? Und heißt diese Veränderung nicht auch, dass engagierte Ehrenamtler, die sich teilweise jahrzehntelang eingesetzt haben, plötzlich das Gefühl bekommen, dass ihre Arbeit für den Verband nun nicht mehr als wertvoll und für veraltet gehalten wird?

Der ehemalige Chef-Ökonom der Weltbank, Kaushik Basu, erklärt den Begriff Strukturreform in einem Artikel der Onlineplattform „Makronom“ von 2016 wie folgt: „Unter dem Begriff werden Reformen auf dem Arbeits- oder Gütermarkt, die die längerfristigen marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen signifikant verändern, verstanden.“ Der Artikel, in dem diese Definition gefunden wird, steht interessanter Weise unter der Überschrift „Zwischen Dämonisierung und Glorifizierung“, offensichtlich war Herr Basu ein weitsichtiger Mensch, denn ähnlich ging es dem PSV auch.

Wozu eine Strukturreform?

Die Strukturreform soll den PSV Hannover mit einer zielorientierten Verbandsarbeit für die Zukunft aufstellen. An der Erarbeitung des Verbandskonzepts sind seit 2015 beratend die Führungsakademie des DOSB und sowohl eine Projektgruppe als auch eine Lenkungsgruppe, die aus Vertretern aller Ebenen des PSV Hannover besteht, beteiligt. Im ersten Abschnitt wurden die Bezirks- und Kreisverbände sowie Vereine zur Situation befragt. Die Internetseiten des Verbandes informierten zeitnah zum Stand des Verbandskonzeptes. Auf der Mitgliederversammlung im April 2016 wurden die erarbeiteten Ergebnisse vorgestellt. Die Verbandsführung holte sich von den Mitgliedern den Auftrag ab, das Strukturkonzept in Angriff zu nehmen.
Die neue Basis für die Verbandsstruktur soll die Zusammenführung der Kreise und Bezirke zu Regionen sein. Vorschläge, wie sich die Regionen gebietsmäßig zusammenfinden sollten, werden vorgelegt. Die Haupthandlungsfelder der Regionen (zu diesem Entwicklungsstand: Turniersport, Leistungssport, Freizeitsport und Vereinsentwicklung) sollen sich gleichzeitig auch als Säulen in der Vorstandsebene wiederspiegeln. Damit soll erreicht werden, dass die Vereine einen direkteren Einfluss auf die Verbandsarbeit haben und Doppelstrukturen vermieden werden können. Dem Freizeitsport soll eine stärke Bedeutung beigemessen werden. Jüngere Generationen sollen sich mit der neuen Struktur besser identifizieren können und in die Verbandsarbeit mit einbringen können. Dies sollte unterstützt werden durch die Bildung von Kompetenzteams, direkte Ansprechpartner sollen benannt und das Ehrenamt damit entlastet und zukunftsfähig aufgestellt werden.

Im Oktober 2017 wurden alle Mitglieder auf Regional-Infoveranstaltungen wieder über den Sachstand informiert. Bei einigen Verbandsmitgliedern stieß das Vorgestellte auf Unzufriedenheit – die Stellungnahmen zu korrekt eingebrachten Zweifeln und Fragen zur Sache wurden teilweise von einer negativ aufgeladenen Atmosphäre und schlechter Diskussionskultur überlagert. Zur Folge hatten die Einwände der Strukturgegner an dieser Stelle aber, dass, wollte man im Prozess weiter vorankommen, man sich miteinander auseinandersetzen musste.

Konkrete Umsetzungsschritte

2018 haben sich drei Kreisverbände (KRV Osterode, Göttingen und Northeim-Einbeck) bereits selbst auf den Weg gemacht und sich zur Region Braunschweig-Süd zusammengeschlossen. Diese Kreisverbände betonten, dass sie sich auch ohne Strukturreform zukünftig zusammengeschlossen hätten, da sie sich schon länger darüber klar waren, dass ohne Zusammenschluss die Weiterarbeit in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht kaum möglich gewesen wäre. Es hatte sich damit sozusagen ein Pilotprojekt zur Strukturreform gebildet. Dieser Schritt wurde von einigen als übereilt empfunden und kritisiert. Es zeigte sich, dass zu diesem Zeitpunkt noch sehr viele Fragen offen waren und man von einer Einigkeit über eine neue Satzung weit entfernt war. Die Mitglieder der Projekt- und Lenkungsgruppen bemühten sich jedoch, Lösungen zu finden und das Konzept gemeinsam zu überdenken. Es wurde dazu aufgefordert, Gegenkonzepte oder -vorschläge zu machen.

Annäherung und Kompromissfindung

Am 23. Juli lud der geschäftsführende Vorstand Vertreter der Verbände und Vereine ein, die bis zum 30. Juni ihre Konzepte oder Vorschläge zur Strukturreform eingereicht hatten. Auf dieser Arbeitstagung wurden zu den strittigen Kernthemen Verbandsgliederung, Stimmverhältnisse, Verbands-/Führungsstruktur und Ausschüsse diskutiert und am Ende Einigkeit darüber befunden, dass man mit einer gemeinsam gefundenen Vorlage in die folgende Mitgliederversammlung gehen sollte.

Zur zweiten Arbeitstagung am 27. August in Essel war auch der Beirat geladen mit der Möglichkeit, sich über den Diskussionsstand zu informieren und die noch nicht abschließend beratenen Eingaben aufzuarbeiten. Begleitet wurde die Sitzung von Dr. Felix Adamczuk, der damit beauftragt wurde, die überarbeiteten Fassungen zur Verbandsordnung aus juristischer Sicht korrekt abzufassen. Er ist Fachanwalt für Pferde- und Agrarrecht und Vorstandsmitglied es RV Hubertus Langenhagen.

Folgende Ergebnisse konnten erzielt werden:

Verbandsgliederung Regionsebene:
Der Verband gliedert sich in Pferdesportregionen oder Kreisreiterverbände, wobei sich beide auf einer gleichberechtigten Verbandsebene befinden. Sie sind Ansprechpartner für den Verbandsvorstand.
Anmerkung:
Die ausschließliche Bezeichnung „Pferdesportregion“ wird von einigen Tagungs-Mitgliedern als zu wenig aussagekräftig zur Legitimation angesehen, die Kreisreiterverbände sind benannt nach ihrer lokalen Einzellage, dies erscheint einigen Mitgliedern wichtig im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Politik und Kommunen. Desweiteren wurden hinsichtlich der dann erforderlichen Satzungsänderungen Bedenken geäußert – Satzungen älteren Datums würden in der Folge vermutlich einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf Vorgaben der
offiziellen Mustersatzung unterzogen.

Führungsstruktur der Unterverbände
Die Unterverbände (Region oder Kreis) legen diese selbst fest. Die Führungsstrukturen sollten der Struktur des Verbandsvorstandes möglichst angepasst sein. Ist die Führungsstruktur abweichend, benennen die Unterverbände Ansprechpartner für die Gremien des Verbandes.

Stimmrechte im Regionsausschuss
Vorschlag: bis 5000 Mitglieder
Um eine proportionale Gerechtigkeit in der Stimmverteilung zu erreichen, soll aber auch die derzeitige Satzungsgrundlage 1 Stimme je angefangene 1000 Mitglieder noch einmal geprüft werden.

Führungsstruktur auf Vorstandsebene
Beratungsergebnis Vorstandspositionen: Präsident, Finanzen, Turniersport (=Landeskommission), Leistungssport, Sport- und Vereinsentwicklung (mit Freizeit-/Breitensport) / Marketing-ÖA, Pferdesportjugend (Landesjugendvertreter). Vertretungsberechtigt nach BGB § 26 sind die Positionen Präsident, Finanzen und Turniersport (=Landeskommission).

Regionsausschuss
Der Regionsausschuss berät den Vorstand. Er fungiert ähnlich wie ein Aufsichtsrat. Er gibt die Ausrichtung des Verbandes vor, er hat die Richtlinienkompetenz, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Der Vorstand setzt die Beschlüsse des Regionsausschusses um.

Ausschüsse
Organ bzw. ständige Ausschüsse sind:
• Landeskommission (Organ)
• Ausschuss Leistungssport
• Landesjugendausschuss

Andere Ausschüsse können nach Notwendigkeit eingerichtet werden. Sie regeln sich durch die Geschäftsordnung und können zeitlich begrenzt tätig sein. Der Vorstand hat das Recht, dem Regionsausschuss Ausschüsse zur Einrichtung vorzuschlagen. Kompetenzteams müssen sich von Ausschüssen klar abgrenzen lassen. Sie sind zeitlich und inhaltlich projektbezogen tätig.

Haushalt
Die Teilnehmer schlagen einen Doppelhaushalt über zwei Jahre vor. Dies hat den Vorteil, dass lediglich alle zwei Jahre eine Mitgliederversammlung stattfinden muss. In den Zwischenjahren wird an den Regionsausschuss berichtet.
Die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung soll 4 Wochen betragen.

Stimmberechtigung von
Mitgliedern mit besonderem Status (e.V. ohne Gemeinnützigkeit)
1 Stimme je 100 Mitglieder (wie Vollmitglieder)
Institutionellen Mitgliedern (Pferdebetriebe)
1 Stimme / 100 Mitgliedsbetriebe

Rechnungsprüfer
Es werden je drei Rechnungsprüfer und drei Stellvertreter eingesetzt, von denen jeweils einer aus einem kaufmännischen Berufsumfeld kommen muss.

Allgemeines
Geprüft wird, ob eine Compliance-Aussage in die Geschäfts- oder Verbandsordnung aufzunehmen ist. Eine Definition für die Aufgabenbereiche der Disziplinarkommission und des Schiedsgerichts ist zu finden. Die Verbandsordnung wird vom Regionsausschuss erarbeitet und beschlossen.

Bis Mitte Oktober wird Dr. Adamczuk aus den Tagungsergebnissen einen juristisch überarbeiteten Entwurf erstellen. Dieser wird zur Endabstimmung allen Beteiligten vorgelegt und wird nach Zustimmung von Vorstand und Beirat anschließend auf der Homepage des Verbandes veröffentlicht. Die Mitgliederversammlung zur Verabschiedung der Strukturreform/der Satzungs-Neufassung ist für Januar 2020 geplant, die ordentliche Mitgliederversammlung mit Wahlen für April 2020.
Alexandra Duesmann

Tags: PSVHAN 2020, Strukturreform, Strukturprozess, Zukunft

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