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FN-Tagungen: Beirat Sport verabschiedet LPO-Änderungen

Hamburg (fn-press). Flexibler und liberaler – so wünschen sich viele Turnierteilnehmer und -veranstalter den Pferdesport. Unter diesem Motto standen daher auch die Änderungen im Regelwerk, die vom der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bei den FN-Tagungen in Hamburg mit großer Mehrheit beschlossen wurden.

Bislang ein No-Go, künftig aber möglich, sofern die Ausschreibung es erlaubt: der Start „außer Konkurrenz“, also ohne Wertung und ohne Platzierungsmöglichkeiten. Mit dieser Neuerung soll es Reitern mit einer zu hohen Leistungsklasse ermöglicht werden, ein Pferd zu Trainingszwecken in einer niedrigeren Prüfung zu starten. Ein Start „außer Konkurrenz“ ist daher nur in Prüfungen der Klasse E bis L und nicht in startplatzbegrenzten Prüfungen möglich. Die Pferde sind in anschließenden Prüfungen derselben Disziplin auf demselben Turnier nicht startberechtigt. Die Anzahl der zulässigen Starts je Reiter pro Prüfung sowie je Pferd pro Tag gilt inklusive der Starts „außer Konkurrenz“, ferner gelten die üblichen Voraussetzungen, d.h. das Pferd muss fortgeschrieben sein und der Reiter eine gültige Jahresturnierlizenz besitzen. Der Start „außer Konkurrenz“ muss mit der Erklärung der Startbereitschaft angemeldet werden.

Weitere Neuerungen betreffen vor allem Erleichterungen für die Veranstalter. So ist ihnen die Auszahlung von Geldpreisen künftig in allen nationalen Prüfungen freigestellt, nicht nur bis Klasse M sondern einschließlich Klasse S. Ferner dürfen weitere Veranstaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Teilnahme an Turnieren erhoben werden, sofern sie in der Ausschreibung transparent aufgeführt und von der zuständigen Landeskommission bzw. der FN genehmigt wurden. „Tierärzte, Sanitätsdienst und andere Dienstleister rund ums Turnier verursachen immer mehr Kosten, die vom Veranstalter nicht allein durch Nenn- und Startgelder zu finanzieren sind. Gleichzeitig wird in jüngster Zeit immer deutlicher, dass die meisten Reiter bereit sind, gute Rahmenbedingungen auch zu honorieren. Im Grunde wird mit der Änderungen das liberalisiert, was an vielen Stellen bereits gängige Praxis ist“, erklärt Fritz Otto-Erley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport.
Weiterhin wurde beschlossen, aus der Verpflichtung zur Richterrotation eine „Soll“-Bestimmung zu machen. „Das Thema steht aber unter weiterer Beobachtung und bleibt auf der Tagesordnung“, sagte Otto-Erley.

Voltigieren: S-Gruppen auf maximal acht Mitglieder erweitert

Ein anderer Trend führt zu einer Regelwerksänderung im Voltigieren. „In jüngster Zeit beobachten wir mit Sorge, dass viele M-Gruppen nicht aufsteigen wollen, da sie dann die Zahl der Mitglieder von acht auf sechs reduzieren müssten. Das fällt vielen schwer, ist jedoch nicht im Sinne der sportlichen Weiterentwicklung. Der Beirat Sport beschloss daher, die Zahl der Gruppenmitglieder auch bei S-Gruppen auf acht zu erhöhen. Gleichzeitig wird der „Zwangsaufstieg“ von M-Gruppen eingeführt, sofern sie drei Mal eine Wertnote von 6,5 und besser erzielt haben. „Dadurch werden nicht nur S-Gruppen gestärkt, sondern auch die M-Gruppen geschützt. Zudem erhoffen wir uns durch eine steigende Anzahl an S-Gruppen ein größeren Teilnehmerfeld bei den Deutschen Meisterschaften“, so Terharen. In Folge der Veränderung wird die Zeitdauer in der Pflicht bei S-Gruppen auf eine Minute pro Gruppenmitglied erhöht.

Siegerehrungen: Dispensregelungen in der LPO ausreichend

Im März sorgte der tödliche Unfall eines Kindes während der Siegerehrung eines Reiterwettbewerbes für große Betroffenheit im Pferdesport. „Dieser tragische Unfall hat uns alle sehr erschüttert“, sagte Otto-Erley. Aufgrund dessen wurden die Regelwerke noch einmal überprüft. Der Beirat Sport kam zu dem Schluss, dass sowohl die Leistungs-Prüfungs-Ordnung ausreichend Möglichkeiten bieten, um eine weitgehende Sicherheit bei Siegerehrungen inklusive der Ehrenrunden gewährleisten zu können. „Dispense waren und sind jederzeit möglich, ebenso wie Siegerehrungen zu Fuß und andere Alternativen, von denen gerade in Wettbewerben häufig Gebrauch gemacht wird“, so Otto-Erley. Für den Bereich breitensportlicher Wettbewerbe unter der Regelung der WBO wurden darüber Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in Kürze veröffentlicht werden.

Für den Para-Dressursport schloss sich der Beirat der gängigen Regelung des Weltreiterverbandes (FEI) an. Demnach werden Para-Dressurprüfungen die Reiter zukünftig nicht auf dem Pferd sitzend an der Siegerehrung teilnehmen, jedoch in Begleitung des platzierten Pferdes. Das Pferd wird dabei von einem fachkundigen Helfer geführt.
Weitere LPO-Änderungen standen im Zusammenhang mit dem Thema Alkoholmissbrauch und sexualisierte Übergriffe. Mehr dazu gibt es hier

Tags: LPO, Leistungsprüfungsordnung, LPO-Änderungen

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