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Tierseuchenbekämpfung: Verzicht auf Dokumentationspflicht bei reitsportlichen Veranstaltungen

Oldenburg (psvhannover-aktuell). Aufgrund der momentanen und bei weiterhin anhaltend günstiger Tierseuchenlage wird künftig auf die Dokumentationspflicht bei reitsportlichen Veranstaltungen verzichtet. Das Führen einer Liste, welche Pferde zu einer Veranstaltung verbracht werden, ist somit nicht mehr erforderlich, teilte am 20. März 2019 das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit.

Die Anzeigepflicht nach Paragraph 4 (1) der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV*) ist von dieser neuen Regelung nicht betroffen. Es gilt weiterhin, dass alle reitsportlichen Veranstaltungen mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen sind. Hierzu verweist das LAVES auf das Merkblatt zur Anzeigepflicht von reitsportlichen Veranstaltungen, welches auf der Internetseite des LAVES veröffentlicht ist.

Tags: LAVES, Dokumentationspflicht, Tierseuchen

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